Pferdetransporter Verleih
Selbst-Transport bis zu 4 Pferde

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Führerschein

Das Führen des 7,5 Tonnen Miettransporters gilt nur mit gültigem Führerschein. Der vor 1986 erworbene Führerschein Klasse 3 darf genutzt werden. Ansonsten wird mit Füherscheinklasse C1 gefahren für LKW, mit B1 für Pferdeanhänger. Das Mindestalter für Pferdetransport-Anmietung ist 25 Jahre.


Tierbeförderungs-Bestimmungen

Für Tiertransporte gilt das europäische Tierbeförderungs-Gesetz.
Bei Überführungen von mehr als einem Tag, nicht länger als 8 Stunden pro Tag, bedarf es aufgrund Tierschutzgesetz Zwischenstops und die Unterbringung in einem Stall, bzw. Pferdepension.

Es dürfen nur Pferde oder Ponies verladen werden, die schon verladesicher und transportfähig sind, bzw. schon mal transportiert sind, egal ob im Pferdeanhänger oder im LKW waren.


Transport-Haftung

Der Mieter übernimmt den Transport des Pferdetransporters bzw. des Pferdeanhängers. Er trägt auch das Transport- und Verladerisiko. Das Fahrzeug und der Anhänger sind nur zum Pferdetransport bestimmt. Entstehen am und im Fahrzeug, bzw. Anhänger Schäden (die durch ein sich unruhig oder unbändig aufführendes Pferd entstehen), gehen diese zu Lasten des Mieters.


Equidenpass beim Transport

Der Equidenpass muss seit dem Jahr 2000 bei jedem Transport von Equiden mitgeführt werden. So will die EU erreichen, dass die transportierten Equiden jederzeit identifizierbar sind.
Allerdings gibt es auch bei Turnieren Identitätsprüfungen. Denn in Leistungsprüfungen müssen die Pferde bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung als Turnierpferd geführt werden.
Ist es nicht möglich bei einem Transport den Equidenpass einer kontrollierenden Behörde wie der Polizei oder dem Zoll vorzulegen, kann man mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
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